| Eintragungstext | | Text | Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die ATLAS Marinetechnik GmbH in Bremen (HRB 15639 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die pertus Siebenundfünfzigste GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 66626) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. |
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| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.08.2003 den von der STN ATLAS Elektronik GmbH, Bremen (HRB 9659), ausgegliederten Teilbetrieb "Marinetechnik" durch Aufnahme als Gesamtheit nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.01.2007 Teile des Vermögens der EADS Deutschland GmbH in Ottobrunn (Amtsgericht München HRB 107648) übernommen.
Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Die Spaltung ist mit der am 07.02.2007 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2009 sowie der Zustimmungseschlüsse vom selben Tage aus ihrem Vermögen den Geschäftsbereich "Maritime Sicherheitssysteme" zur Aufnahme bei der ATLAS Maritime Security GmbH (Amtsgericht Bremen, HRB 25316 HB) nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes übertragen. |
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| Eintragungstext | | Text | Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 05./11.09.2024 mit der thyssenkrupp Marine Systems GmbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 6960 KI), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 01.10.2024 zugestimmt hat. |
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