| Eintragungstext | | Text | Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 30.11.2010 und 30.03.2011 ist der Drogenhilfe Bremen e.V. in Bremen (Amtsgericht Bremen VR 3196) durch Übertragung seines Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Hohehorst gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 13592 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. |
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