| Gegenstand | Die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Selbständigen, Freiberufler, Gewerbetreibenden und insbesondere der mittelständischen Unternehmen und deren Beschäftigten. Natürliche oder juristische Personen, deren Betrieb in einer Handwerksrolle der in diesen Bezirken tätigen Handwerkskammern eingetragen oder / und einem in diesem Gebiet vertretenen Einzelhandelsverband angeschlossen sind, gehören nicht zum Förderkreis;
Richtlinien für die zusätzliche Versorgung der bei den Mitgliedsbetrieben der Gesellschaften, Selbständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden Beschäftigten zu erstellen;
Einrichtung für die praktische Durchführung der Versorgung zu schaffen;
die Förderung und der Austausch von Erfahrungen in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten innerhalb der o.a. Unternehmungen;
die Durchführung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen;
die Darstellung der Gesellschaft in der Presse, Hörfunk, Fernsehen oder Vortragsveranstaltungen. |