Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, sowie dazugehörige Beratungen, Veranstaltungsstättenbetreuung sowie der Einsatz von Spezialeffekten im Rahmen von Veranstaltungen.