| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Für Rechtsgeschäfte der Gesellschaft mit der Bremen Online Services Entwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im übrigen kann jeder Geschäftsführer von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB). |