Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Für Rechtsgeschäfte der Gesellschaft mit der Bremen Online Services Entwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im übrigen kann jeder Geschäftsführer von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin der Governikus GmbH & Co. KG sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen ohne Übernahme einer persönlichen Haftung, ferner der Ein- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen, sofern hierbei im Einzelfall nach Gesetz oder Satzung nur ein öffentlicher Auftraggeber bzw. Auftragnehmer im Sinne des § 98 Absatz 2 GWB handeln kann.