Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Beteiligungen aller Art und Grundstücken und/oder grundstücksgleichen Rechten, die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes und Vermögens, die Sanierung von Altbauten sowie die Projektentwicklung und die Durchführung von Bauträger- und Baubetreuungsmaßnahmen einschließlich der Vermittlung von Grundstücken und/oder grundstücksgleichen Rechten sowie Darlehen und/oder Versicherungen.Der Gegenstand des Unternehmens kann auf sachlich verwandte Geschäfte ausgedehnt werden.