Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
1. Die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an einer Gesellschaft, das Halten von Beteiligungen aller Art, soweit hierzu eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist, sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten, Vermieten und Verpachten von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere in den Niederlanden. 2. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, welche einer Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen.