Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Der Handel mit Waren aller Art, Im- und Export, Groß- und Einzelhandel mit China, Europa und sonstigen Ländern, vor allem Handel mit Autozubehör, Industrie-Anlagen, Industrie-Rohmaterialien, Textilien, Schuhen, Lederwaren.