| Eintragungstext | | Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 17.04.2023 (AZ: 500 IN 10/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
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| Eintragungstext | | Text | Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Mail-Print GmbH Laserdruck, Kuvertierung, Porto-Service mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 20189 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. |
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