Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen, auch als Komplementär. Die Gesellschaft darf Geschäfte durchführen, die geeignet sind, ihr Unternehmen zu fördern.