Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter abschließen (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Beratung, Planung, Organisation, Vermittlung und Durchführung internationaler Projekte als Agentur in den Bereichen Kultur, Kommunikatin, Film, Fernsehen, Gastronomie und Veranstaltungen sowie hiermit im Zusammenhang stehende Geschäfte.