| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
Die Vorstandsmitglieder können von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter
eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB). |