| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird von einem oder mehreren Geschäftsführern vertreten.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Ihm ist sodann gestattet, mit sich selbst und als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen. |