Die Gesellschaft wird von einem oder mehreren Geschäftsführern vertreten.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Ihm ist sodann gestattet, mit sich selbst und als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Durchführung aller elektronischen und elektronischen Arbeiten, die Installation und Reparatur elektrischer Anlagen, der Handel und Reparatur mit elektronischen Geräten und aller artverwandten Geschäfte.