Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a)Das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Unternehmen im In- und Ausland und die Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen sowie der Funktion einer konzernleitenden Holding insbesondere im Bereich der Schiffahrt-, Speditions-, Logistik-, Lager- und Frachtgeschäfte aller Art,
b) die Durchführung aller damit zusammenhängender Dienstleistungen und alle Geschäfte, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen.