| Gegenstand | Die Gesellschaft führt Untersuchungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die im Rahmen der Überwachung im Zuständigkeitsbereich der Gesellschafter anfallen, sowie damit verbundene Tätigkeiten durch. Die Gesellschaft ist berechtigt, Auftragsuntersuchungen gegen kostendeckendes Entgelt für Einrichtungen anderer Länder, des Bundes oder der Europäischen Gemeinschaften durchzuführen, soweit die Erfüllung der Aufgaben nach Absatz 1 dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Die Gesellschaft ist darüber hinaus berechtig, entgeltlich Auftragsuntersuchungen gegenüber sonstigen Dritten durchzuführen, soweit die Erfüllung der Aufgaben nach Absatz 1 dadurch nicht beeinträchtigt wird. |