| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Beschluß des Beirats kann einzelnen Geschäftsführern die Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden.
Die Geschäftsführer können durch Beschluß des Beirats von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. |