Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Beschluß des Beirats kann einzelnen Geschäftsführern die Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden.
Die Geschäftsführer können durch Beschluß des Beirats von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere in der Stadthalle Bremen während des Bremer Freimarkts, sowie die Entwicklung und Durchführung sonstiger Veranstaltungen. Alle damit im Zusammenhang stehenden und artverwandten Geschäfte sind zulässig. Die Gesellschaft ist ferner befugt, sich für soziale Zwecke sowie zur eigenen Imagepflege zu engagieren.