| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafterversammlung kann einem Geschäftsführer alleinige Vertretungsmacht erteilen.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann jeder Geschäftsführer von dem Verbot, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB). |