| Eintragungstext | | Text | Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bremer Straßenbahn AG in Bremen, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 25.03.1996 zugestimmt hat. Der mit der Bremer Straßenbahn AG (Amtsgericht Bremen, HRB 4953 HB) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 31.08.2015 in § 2 des Gewinnabführungsvertrages geändert worden. Die Gesellschafterversammlung hat der Änderung durch Beschluss vom 14.12.2015 zugestimmt. |
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