Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Ingenieurberarung für Verkehrssysteme und Logistik, vornehmlich im Ausland, und die Vornahme aller hierfür dienlichen Geschäfte. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftszweck beteiligen und Niederlassungen im In- und Ausland gründen.