Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Vermietung und Verwaltung von eigenem Grundbesitz sowie der An- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien.