Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der KERRY FOOD GmbH mit Sitz in Kleinheubach (Amtsgericht Aschaffenburg, HRB 7564) vom 07.07.2016, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 08.07.2016 zugestimmt hat.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) die Bearbeitung und der Verkauf von Würzstoffen, Lebensmittelprodukten und anderen ähnlichen Produkten, die in der Lebensmittelindustrie Verwendung finden, sowie von Maschinen für den Gebrauch und die Anwendung dieser Produkte und
b) die Bereitstellung technischer Unterstützung und Beratung von Kunden.