Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Vermarktung von Dienstleistungen in der Touristikbranche, insbesondere die Vermittlung von Fluß- und Seereisen, die Vertretung in- und ausländischer Leistungsträger, die Vermittlung von Schiffs- und Flugcharterverträgen, die Vermittlung von Schiffsverkäufen sowie die Beratung bei Schiffsverkäufen und die Vermarktung und Vermittlung von Geschäften mit den GUS-Staaten und anderer Länder.