Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der DF Datentechnik KG H. Flömer mit Sitz in Bremen (AG Bremen, HRA 19901) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 26.05.1993.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit (§ 181 BGB). Die Gesellschafter können einzelnen Geschäftsführern die Befugnis zur alleinigen Vertretung einräumen und Befreiung von den Beschränkunge des § 181 BGB erteilen.