Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Der Betrieb eines Bauunternehmens, die Durchführung von allgemeinem Güternahverkehr, das Orten und Freilegen von Kampfmitteln und Munition und darin anfallender explosionsgefährlicher Stoffe, die Altlastensanierung und der Rückbau von Gebäuden aller Art sowie der Betrieb einer Kraftfahrzeug-Werkstatt.