| Eintragungstext | | Text | Es besteht ein Beherrschungsvertrag mit der Hermsen Holding GmbH mit Sitz in Bremen als herrschende Gesellschaft, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 18.12.2001 zugestimmt hat. Der mit der Hermsen Holding GmbH mit Sitz in Bremen als herrschende Gesellschaft bestehende Beherrschungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 09.07.2003 abgeändert in einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 09.07.2003 zugestimmt. Der mit Hermsen Holding GmbH, Bremen, bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 12.12.2006 geändert worden. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 12.12.2006 zugestimmt. Der mit der Hermsen Holding GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 8288 HB) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 26.04.2013 geändert worden. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt. Der mit der Hermsen Holding GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 8288 HB) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 18.12.2001 ist durch Vereinbarung vom 30.12.2025 dahingehend geändert, dass mit Ablauf des 31.12.2025 die Bestimmungen
über die Gewinnabführung und Verlustübernahme (§ 1 und § 2) aufgehoben und somit der Teil "Gewinnabführungsvertrag" beendet ist. Ab dem 01.01.2026 ist der Vertrag damit auf einen
Beherrschungsvertrag reduziert. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 30.12.2025 zugestimmt. |
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