Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
a) die Planung und Durchführung von Reiseveranstaltungen aller Art, soweit nicht § 48 des Personenbeförderungsgesetzes entgegensteht,
b) die Abhaltung von Werbeveranstaltungen aller Art,
c) der Groß- und Außenhandel mit Waren aller Art,
d) die Ausbildung von Führungskräften und die Unterweisung in die Führungstechnik zur Leitung von Werbeagenturen, Werbeveranstaltungen und Groß- und Einzelhandelsunternehmen