Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ein stellvertretender Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem anderen, auch stellvertretenden Geschäftsführer oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Einzelnen stellvertretenden Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.