| Eintragungstext | | Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 26.04.2010 (AZ: 523 IN 1/10) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
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| Eintragungstext | | Text | Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.04.2010 ist die Gesellschaft aufgelöst. |
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