| Eintragungstext | | Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 06.02.2001 (AZ: 40 IN 22/01) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen am 08.03.2001 (AZ: 40 In 22/01) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. |
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