| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäfts-führer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder, falls Prokuristen vorhanden sind, durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können einem oder mehreren oder allen Geschäftsführern das Recht zur Einzelvertretung verleihen.
Jeder Geschäftsführer ist von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen (§ 181 BGB), befreit. |