Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäfts-führer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder, falls Prokuristen vorhanden sind, durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können einem oder mehreren oder allen Geschäftsführern das Recht zur Einzelvertretung verleihen.
Jeder Geschäftsführer ist von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen (§ 181 BGB), befreit.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und Betriebsführung mit allen damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten von ökologisch orientierten Projekten (wie z.B. ökologische Wohnsiedlungen, Windparks, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen).