| Gegenstand | Übernahme von Verpflegungsdienstleistungen, wie z. B. die Bewirtschaftung von Küchen, die Speisenzubereitung und die Speisenverteilung sowie nicht genehmigungspflichtige Hol- und Bringdienste für Speisen, Getränke und Material; das Bewirtschaften von Cafeterien für Besucher und/oder Beschäftigte und die Bewirtschaftung von Kiosken sowie Dienstleistungen, die sich im Zusammenhang mit oder in Ergänzung zu den vorgenannten Arbeiten ergeben, dazu gehören auch unter anderem Hauswirtschaftliche Dienstleistungen, wie z.B. Haustechnik, Unterhaltsreinigung, Pförtnertätigkeiten, etc. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder pachten, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. |