| Gegenstand | Verhandlung von Verträgen mit Kostenträgern, flächenübergreifende integrierte Versorung der Patienten, unbeschränkte Kooperation mit Partnern, die medizinische Leistungserbringer sind, Gewährleistung und ständige Überprüfung der Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit, schnelle Informationsübermittlung zur Intensivierung interdisziplinärer Therapie, regelmäßige Durchführung von Qualitätszirkeln und Fallkonterenzen, Erarbeitung und ständige Aktualisierung von Therapiestandards, komplexe konservative und operative Versorgung von Patienten. |