| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen
mit einem Prokuristen vertreten, es sei denn, dass bei der Bestellung zum Geschäftsführer
eine andere Vertretungsbefugnis beschlossen wurde.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden. |