| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten, es sei denn, dass bei der Bestellung zum Geschäftsführer eine andere Vertretungsbefugnis beschlossen wurde.
Befeiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden. |