| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vetritt jeder Gesellschafter allein, es sei denn, dass bei der Bestellung zum Geschäftsführer eine andere Vertretungsregelung beschlossen wird. Befreiung von den Beschränkungen des § 181 kann erteilt werden. |