Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Der Geschäftsführer der allein oder mit der Gesellschaft alle Geschäftsanteile hält, vertritt die Gesellschaft allein.
Die alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Erbringung von Dienstleistung im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen aller Art, unter anderem die Erbringung von Wachdienstleistungen und die Gestellung von Bühnenpersonal.