| Eintragungstext | | Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg am 01.06.2010 (AZ: 15 IN 11/10) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. |
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| Eintragungstext | | Text | Die Stadt Bremerhaven und die Alten- und Pflegeheime der Stadt Bremerhaven GmbH in Bremerhaven (übertragende Rechtsträger) haben gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG durch den Ausgliederungsvertrag vom 17.07.2002 aus ihrem Vermögen Vermögensteile und die Teilbetriebe Seniorenheim am Bürgerpark, Seniorenheim Marie-von-Seggern-Heim und die Senioren Servicewohnungen Abbestr. 1 ausgegliedert und als Gesamtheit auf diese Gesellschaft (übernehmende Gesellschaft) übertragen. Die Gesellschafter der Alten- und Plegeheime der Stadt Bremerhaven GmbH und der übernehmenden Gesellschaft haben dem Vertrag durch die Beschlüsse vom gleichen Tage zugestimmt.
Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Die Spaltung ist mit der am 25.07.2002 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. |
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