| Eintragungstext | | Text | Die Stadt Bremerhaven (übertragende Rechtsträgerin) hat gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG durch den Ausgliederungsvertrag vom 11.07.2006 aus ihrem Vermögen das bislang als Eigenbetrieb im Sinne des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinden betriebene Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide ausgegliedert und als Gesamtheit auf diese Gesellschaft (übernehmende Gesellschaft) übertragen. Die Gesellschafterin der übernehmenden Gesellschaft hat dem Vertrag durch Beschluss vom gleichen Tag zugestimmt. |
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