| Gegenstand | 1. Die Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung, insbesondere das Management, die Planung, der Bau, der Betrieb, die Unterhaltung und die Finanzierung von Systemen zur Abwasserbeseitigung, der Transport, die Verwertung und die Entsorgung von Abfällen, die beim Betrieb von Anlagen zur Abwasserbeseitigung anfallen oder in solchen Anlagen, soweit zulässig, mitbehandelt werden können.
2.Die Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiet der Abfallentsorgung, insbesondere das Einsammeln, der Transport, die Verwertung, die Behandlung, die Lagerung und die Ablagerung, die Sortierung, die Aufbereitung und die Vermarktung von Abfällen und anderen Stoffen sowie der Handel damit.
3. Die Erledigung mit den Gegenständen der Ziffern 1 und 2 im Zusammenhang stehender hoheitlicher Aufgaben, soweit ihr solche übertragen werden. |