Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Mecklenburger Hochseefischerei GmbH, Rostock, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 05.12.2001 zugestimmt hat.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ein- und Verkauf von Fischen und Fischprodukten aller Art. Der Ein- und Verkauf von Ausrüstungsgegenständen, Verbrauchsstoffen und Materialien aller Art, die für den Betrieb von Fischereifahrzeugen benötigt werden.