| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder falls Prokuristen vorhanden sind, durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können einem oder mehreren oder allen Geschäftsführern das Recht zur Einzelvertretung verleihen und sie von den Beschrän-kungen des § 181 BGB befreien, desgleichen auch vom Wettbewerbsverbot. |