| Gegenstand | Die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Altenhilfe, die Förderung der Hilfe für Behinderte, die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch den Betrieb ambulanter Pflegeeinrichtungen, Teil- und / oder vollstationärer Pflegeeinrichtungen sowie durch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung. |