Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Energiekontor AG in Stuhr-Brinkum, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 30.12.1999 zugestimmt hat.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Investitionsgütern und technischen Anlagen zur Errichtung von Energieerzeugungsanlagen, insbesondere Windparks, sowie die Bereitstellung von Infrastrukturanlagen für Energieerzeugungsanlagen, insbesondere Windparks