| Gegenstand | 1. Die Beteiligung an Unternehmen, die
- den Seefischgroßhandel,
- die Herstellung von Fischprodukten,
- die Frostung und Einlagerung von Nahrungsmitteln betreiben.
2. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen im In- und Ausland erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland erdichten sowie die Vertretung von Industrie- und Handelsunternehmen übernehmen. |