| Gegenstand | 1. Die Beteiligung und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen der Fischwirtschaft, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, neue Kühl-, Transport-, Lager- und Umschlagsverfahrensweisen zu entwickeln und anzuwenden sowie die Beteiligung an sonstigen Unternehmen der Lebensmittelbranche.
2. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen und Rechtsgeschäfte abschließen, die mit dem in Ziffer 1 bezeichneten Gegenstand verwandt sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand zu beteiligen, insbesondere auch als deren persönlich haftende Gesellschafterin, sowie Zweigniederlassungen zu errichten. |