| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft hat gemäß § 123 Abs. 2 Nr.1 UmwG durch den Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.12.200 von ihrem Vermögen ihren Teilbetrieb Fischereihafen abgespalten und als Gesamtheit auf die Verwaltungsgesellschaft Geestemünder Kühlhaus GmbH & Co., Bremerhaven,HRA 3635 BHV übertragen. Die Gesellschafter beider Gesellschaften haben dem Vertrag durch die Beschlüsse vom 13.12.2000 und 27.12.2000 zugestimmt. Das Datum des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.12.200 lautet richtig: 31.12.2000. |
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