mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Beratung auf dem Gebiete der Ausrüstung von Seefahrzeugen und den dazugehörigen Landbetrieben mit Maschinen jeglicher Art sowie der Handel und die Wartung derartiger Anlagen.
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige und ähnliche Unternehmungen zu erwerben, sich an solchen in jeder Form auch als deren persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen, den Geschäftsbetrieb auf verwandte Zweige jeder Art auszudehnen sowie alle Maßnahmen zu ergreifen und Geschäfte zu tätigen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich erscheinen.