| Gegenstand | 1. Import, Handel, Be- und Verarbeitung von Hölzern aller Art, insbesondere der Handel mit tropischen Wasserbauhölzern. Herstellung von Holzprodukten aller Art. Handel mit Baustoffen.
2. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen und Rechtsgeschäfte abschließen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.
3. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. |