Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Handel mit Uhren und Schmuck, Zeitmesstechnik, Durchführung aller Reparaturen auf dem Gebiet der Zeitmesstechnik und des Juwelierwesens. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Firmen gleicher Art zu beteiligen.