| Gegenstand | 1. Die Verarbeitung von und der Handel mit Metallen aller Art, insbesondere Nichteisenmetallen (NE-Metalle) mit Halbzeug- und Metallfertigfabrikaten, der Betrieb einer Gießerei, einer Modellschreinerei und eines Reparaturbetriebes.
2. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen und Rechtsgeschäfte abschließen, die mit dem in Ziffer 1. bezeichneten Gegenstand verwandt sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand zu beteiligen, insbesondere auch als deren persönlich haftende Gesellschafterin sowie Zweigniederlassungen zu errichten. |